BAFA - Zuschuss

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Wir beraten Sie gerne zusammen mit unserem hauseigenem Energieberater.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.


Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

    Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
    freiberuflich Tätige
    Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
    Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
    gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
    Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
    sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.




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