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Wir beraten Sie gerne zusammen mit unserem hauseigenem Energieberater.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
freiberuflich Tätige
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
freiberuflich Tätige
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.